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Code of Conduct

Verhaltenskodex für Geschäftspartner der Mosecker GmbH & Co. KG

1. Leitbild, Werte und ­Geltungs­bereich
Wir definieren mit diesem Verhaltenskodex unsere verbindlichen Werte, Grundsätze und Mindestanforderungen als Großhandelsunternehmen in den Bereichen SHK, Elek­tro, Photovoltaik, Werkzeug und Stahl.
Unsere Zusammenarbeit basiert auf den Prinzipien Verantwortung, Kompetenz, Kundennutzen und Engagement. Wir handeln verantwortungsbewusst, entwickeln uns kontinuierlich weiter, richten unser Handeln konsequent am Nutzen unserer Kunden aus, bringen uns aktiv und lösungsorientiert ein und pflegen ein respektvolles und verlässliches Miteinander. Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner diese Grundsätze vollständig anerkennen, aktiv in ihrer Organisation verankern und entlang der gesamten Liefer- und Leistungs­kette weitergeben. Dies gilt ausdrücklich auch für sämtliche Unterlieferanten, Subunternehmer und ­sonstige eingebundene Dritte. Die Einhaltung aller jeweils geltenden nationalen und internationalen Gesetze sowie der in diesem Kodex beschriebenen Prinzipien ist für uns zwingende Voraus­setzung jeder Geschäftsbeziehung.

 

2. Menschenrechte und soziale ­Verantwortung
Wir bekennen uns zur uneingeschränkten Achtung der international anerkannten Menschenrechte als Grundlage unseres wirtschaftlichen Handelns.
Alle Tätigkeiten erfolgen unter Wahrung der Menschenwürde und mit Respekt gegenüber allen Beschäftigten unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Arbeitsverhältnisse müssen klar geregelt und rechtlich einwandfrei dokumentiert sein. Arbeitszeiten, Ruhe­zeiten, Pausenregelungen sowie Urlaubsansprüche sind im Einklang mit den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zu gestalten. Überstunden erfolgen nur im zulässigen Rahmen und werden angemessen kompensiert. Eine faire, gesetzeskonforme Vergütung ist sicherzustellen und orientiert sich mindestens an den geltenden gesetzlichen Standards sowie an Tätigkeit, Qualifikation und Verantwortung. Zwangsarbeit, Kinderarbeit sowie jede Form von Menschenhandel werden strikt ausgeschlossen. Minderjährige dürfen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beschäftigt werden und sind besonders zu schützen.

 

3. Sicherheit, Gesundheit und ­Arbeitsumfeld
Wir stellen sichere und gesundheitsgerechte Arbeits­bedingungen als zentralen Bestandteil unserer Verantwortung sicher. Risiken werden systematisch identifiziert, bewertet und durch geeignete Maßnahmen vermieden oder minimiert. Unfälle, arbeitsbedingte Er­krankungen und Gesundheitsgefährdungen sind konsequent zu vermeiden. Arbeitsmittel und technische Anlagen werden sicher betrieben und regelmäßig geprüft. Geeignete Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung sind bereitzustellen und anzuwenden. Beschäftigte werden regelmäßig zu Themen der Arbeits­sicherheit und Gesundheit geschult und informiert. Notfallkonzepte, Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie Brandschutz- und Evakuierungsprozesse sind sicherzustellen und regelmäßig zu überprüfen.

 

4. Gleichbehandlung, Vielfalt und ­menschenwürdiger Umgang
Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Chancengleichheit, Vielfalt und gegenseitigem Respekt geprägt ist. Diskriminierung, Benachteiligung oder Bevorzugung aufgrund persönlicher Merkmale wie Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung werden nicht toleriert.
Belästigung, Mobbing, Gewalt, Einschüchterung oder andere Formen unzulässigen Verhaltens sind strikt untersagt.

 

5. Umwelt, Klima und ­Ressourcenschutz
Wir handeln umweltbewusst und verpflichten uns zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Umwelt- und Klimaleistung. Umweltauswirkungen werden systematisch reduziert, insbesondere in Bezug auf Energieverbrauch, Emissionen, Wasser, Luft und Boden. Alle geltenden Umweltgesetze sowie erforderliche ­­Genehmigungen sind einzuhalten. Gefahrstoffe sind sicher zu handhaben, ordnungsgemäß zu kennzeichnen und fachgerecht zu entsorgen.
Wir fördern Ressourceneffizienz, Abfallvermeidung, ­Recycling sowie die Reduzierung von Verpackungs­materialien.


6. Lieferkette, Sorgfaltspflichten und ­Risikomanagement
Wir setzen geeignete Prozesse ein, um menschenrecht­liche und umweltbezogene Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu minimieren.
Dazu gehören strukturierte Risikoanalysen, regelmäßige Überprüfungen sowie präventive Maßnahmen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs und in der Zusammenarbeit mit direkten Geschäftspartnern. Wir erwarten, dass diese Anforderungen entlang der gesamten Lieferkette eingehalten und weitergegeben werden. Auf Grundlage der Risikobewertung leiten wir geeignete Präventions- und Abhilfemaßnahmen ein und überprüfen deren Wirksamkeit in angemessenen Abständen.

 

7. Integrität, Wettbewerb und ­rechtmäßiges Verhalten
Wir handeln jederzeit gesetzestreu, fair und transparent. Korruption, Bestechung, Vorteilsannahme oder -gewährung sowie jede Form unzulässiger Einflussnahme werden strikt abgelehnt. Geschäftsentscheidungen erfolgen ausschließlich auf sachlicher und leistungsbezogener Grundlage.
Wettbewerbsrechtliche Vorschriften sind einzuhalten. Absprachen mit Wettbewerbern oder marktverzerrende Praktiken sind untersagt.

 

8. Datenschutz, Vertraulichkeit und ­Informationssicherheit
Wir schützen vertrauliche Informationen sowie personenbezogene Daten mit höchster Sorgfalt. Geschäfts-, Kunden- und Projektdaten werden ausschließlich zweckgebunden verwendet und nicht unbefugt weitergegeben. Die Einhaltung geltender Datenschutz- und Informations­sicherheitsgesetze ist sicherzustellen. Wir schützen unsere IT-Systeme, Daten und digitalen Geschäftsprozesse durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Verlust, Missbrauch und Cyberangriffen. Sicherheitsrelevante Vorfälle behandeln wir mit der erforderlichen Sorgfalt und leiten geeignete Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und Prävention ein. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie angemessene Maßnahmen zur Informationssicherheit treffen, vertrau­liche Informationen und personenbezogene Daten schützen und sicherheitsrelevante Vorfälle, die unsere Zusammen­arbeit betreffen können, unverzüglich melden.

 

9. Meldesysteme und Hinweis­geberschutz
Wir stellen geeignete Verfahren zur Meldung von Ver­stößen gegen gesetzliche Vorgaben oder diesen Kodex bereit. Hinweisgebende Personen werden geschützt und dürfen durch Meldungen in gutem Glauben keine Nachteile erfahren. Hinweise werden vertraulich behandelt, sorgfältig geprüft und bei Bedarf werden geeignete Maßnahmen eingeleitet.

 

10. Überprüfung und Einhaltung
Wir behalten uns vor, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex angemessen zu überprüfen. Dies kann durch Selbstauskünfte, Dokumentenprüfungen oder Audits nach vorheriger Abstimmung erfolgen. Die erforderliche Mitwirkung und Bereitstellung von Informationen sind sicherzustellen.

 

11. Konsequenzen bei Verstößen
Bei Verstößen gegen diesen Verhaltenskodex behalten wir uns angemessene Maßnahmen vor. Diese reichen von Abhilfemaßnahmen über vertragliche Konsequenzen bis hin zur Beendigung der Geschäfts­beziehung bzw. des Beschäftigungsverhältnisses.

 

12. Schlussbestimmung
Dieser Verhaltenskodex bildet die verbindliche Grundlage unserer Zusammenarbeit. Wir erwarten, dass er von unseren Geschäftspartnern und Mitarbeitenden vollständig eingehalten, umgesetzt und in der gesamten Lieferkette gelebt wird. Wir stehen für verantwortungsvolle und nachhaltige Geschäftsbeziehungen entlang der gesamten Wert­schöpfungskette.

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