Gehen Sie auf Nummer sicher!
5 Jahre Garantie bei Optima und toplabels
Seit Jahrzehnten stehen Optima und toplabels für intelligente und technologisch hochwertige Lösungen im Bereich Haustechnik. Von führenden europäischen Herstellern mit hohem Qualitätsstandard gefertigt, werden sämtliche Optima und toplabels Produkte ausschließlich über das Fachhandwerk vermarktet.
Diesen Qualitätsanspruch bekräftigen wir und gewähren ab sofort 5 Jahre Garantie auf unsere Optima und toplabels Produkte.
Seit Jahrzehnten stehen Optima und toplabels für intelligente und technologisch hochwertige Lösungen im Bereich Haustechnik. Von führenden europäischen Herstellern mit hohem Qualitätsstandard gefertigt, werden sämtliche Optima und toplabels Produkte ausschließlich über das Fachhandwerk vermarktet.
Diesen Qualitätsanspruch bekräftigen wir und gewähren ab sofort 5 Jahre Garantie auf unsere Optima und toplabels Produkte.
Garantiebedingungen
Allgemeines
Die Mosecker GmbH & Co. KG übernimmt gegenüber Verbrauchern für Optima und toplabels-Produkte zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten eine Hersteller-Garantie. „Verbraucher“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiter zu verkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten zu installieren.
Beginn und Dauer der Garantie
Die Garantiefrist beträgt 5 Jahre und beginnt für sämtliche Optima und toplabels Produkte jeweils mit dem Kaufdatum
des Endkunden.
Voraussetzung der Garantie
- Durch Rechnung nachgewiesener sach- und fachgerechter Einbau durch einen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik-Fachbetrieb.
- Die Mängelrüge muss vor Ablauf der Garantie-Frist schriftlich bei uns eingehen.
Inhalt und Umfang der Garantie
- Innerhalb der Garantiezeit auftretende Material- oder Herstellungsfehler werden kostenlos beseitigt, entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz/Tausch der betreffenden Produkte. Die Garantie umfasst keinen Anspruch auf Übernahme von Montage- oder Re-Installationskosten
- Ausgewechselte Produkte und Ersatzteile gehen grundsätzlich in das Eigentum des Verkäufers über und müssen an ihn zurückgesandt werden.
- Gelingt ein dreimaliger Austausch des Produktes nicht, so ist der Käufer berechtigt, den auf das Produkt entfallenden Kaufpreis zurückzufordern.
- Weitergehende Schadensersatzansprüche werden von der Garantie nicht umfasst.
Einschränkung der Garantie
- Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
- Verschleißteile, z.B. Dichtungen, Leuchtmittel, Bürstenköpfe,
- zerbrechliche Teile, z.B. Leuchtmittel, Glasteile, etc.,
- Verbrauchsmaterial, z.B. Batterien, etc.,
- Schmutzeinspülungen, Kalkablagerungen,
- Produktmängel, die durch Reinigungs-, Bedienungsfehler oder Beschädigungen durch falsche Montage entstanden sind,
- Abweichungen der Optima-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die keinen Einfluss auf den Gebrauchswert des Produkts haben.
2. Die Garantie erlischt, wenn:
- das Optima und toplabels -Produkt unüblichen Betriebsbedingungen unterliegt, in ungeeigneten Umgebungsbedingungen eingesetzt wird oder anderen Durchflussmedien als Wasser ausgesetzt wird,
- nicht Originalersatzteile eingebaut werden,
- Arbeiten an den Optima- und toplabels Produkten von Nichtfachleuten ausgeführt werden.
Gesetzliche Rechte
Dem Verbraucher stehen neben den Rechten aus dieser Garantie die gesetzlichen Rechte zu, die durch die Garantie nicht eingeschränkt werden.